Wärme bei Krebs - Hyperthermie 

Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. (GfBK) - Heidelberg, 21.02.11

 

Sie gilt als wirksame Krebstherapie, besonders in der Kombination mit Chemo- und Strahlentherapie: Die Hyperthermie – eine gezielte Überwärmung der Tumorzellen. Krankenhäuser, Tumorzentren und viele private Kliniken wenden sie erfolgreich an. Trotzdem ist Hyperthermie nicht im Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen.

Die Hyperthermie macht sich eine Eigenschaft von Tumorzellen zunutze. Krebszellen sind hitzeempfindlicher als gesunde Zellen. Werden sie beispielsweise mit der Ganzkörperhyperthermie auf 40 bis 41,5 Grad erwärmt, schädigt das ihre Zellmembran und sie sterben ab. Außerdem entstehen an den Zellwänden so genannte Hitzeschockproteine. Die körpereigene Abwehr erkennt dadurch Krebszellen besser und bekämpft sie.

Vor allem reagieren Krebszellen unter Hyperthermie auch viel sensibler auf eine Chemo- oder Strahlentherapie. Durch die hohen Temperaturen weiten sich die Blutgefäße, die Chemotherapie-Medikamente können auch schlecht durchblutete Bereiche eines Tumors erreichen. „Hyperthermie unterstützt die Wirksamkeit herkömmlicher Therapien und kann einen wertvollen Beitrag zur Heilung leisten“, sagt Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK) e. V.

Für die Überwärmung nutzen Mediziner Mikrowellen, Radiowellen, Ultraschallwellen oder Infrarotstrahlen. Die Ganzkörper-Hyperthermie (GHT) zum Beispiel wird angewandt, wenn Metastasen im Körper verstreut vorliegen, die lokal kaum oder gar nicht erwärmt werden können. Bei örtlich begrenzten Erkrankungen bringt die regionale Tiefen-Hyperthermie deutliche Vorteile, denn im Tumorbereich können gezielt die wirksamen Temperaturen um 42 ° erreicht
werden.

Vierte Säule der Krebstherapie
Tumorzentren, Krankenhäuser und viele private Kliniken wenden die gezielte Überwärmung erfolgreich an. Mittlerweile gilt Hyperthermie als vierte Säule der Krebstherapie neben Operation, Chemo- und Strahlentherapie. „Nachweislich profitieren viele Patienten von der Hyperthermie in verschiedenen Anwendungsformen bei unterschiedlichen Tumorerkrankungen“, sagt Prof. Dr. med. Holger Wehner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Hyperthermie und Chefarzt des 1. Nordwestdeutschen Hyperthermiezentrums. „Dies unterstreichen zahlreiche Studien (auch Phase-II und Phase-I), etwa bei wiederauftretenden Tumoren der Brustwand, beim Mammakarzinom, bei Hirntumoren, Plattenepithelkarzinomen, Bauchspeicheldrüsenkrebs und Eierstockkrebs.“

Das Universitätsklinikum München untersuchte zum Beispiel in einer zehnjährigen internationalen Studie Patienten mit fortgeschrittenen Weichgewebetumoren (Sarkomen). Die Hälfte der Patienten wurde vor der Operation zusätzlich zur Chemotherapie mit regionaler Tiefenhyperthermie behandelt. Bei 37 Prozent der Hyperthermie-Patienten schrumpften die Tumore um mindestens die Hälfte, in der Vergleichsgruppe bei nur 12 Prozent der Patienten. Bei der Hyperthermie-Gruppe trat die Erkrankung im Schnitt erst nach 30 Monaten wieder auf, bei den konventionell Behandelten schon nach 16 Monaten. Die Überlebenszeit war dreifach höher.

„Wichtige internationale und nationale Studien mit Vergleichsgruppen haben die Wirksamkeit der Hyperthermie in Kombination mit Strahlen- oder Chemotherapie eindrucksvoll bewiesen“,´schreibt die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Hyperthermie in der Deutschen Krebsgesellschaft.
„Bei bestimmten Tumorerkrankungen gingen Krebsherde zum Teil vollständig zurück. Bei anderen wurde es durch ihren Einsatz möglich, die Lebenszeit der Patienten zu verlängern und ihre Lebensqualität entscheidend zu verbessern.“

Trotzdem wird die Hyperthermie von den gesetzlichen Krankenkassen meist nicht bezahlt – auch private Krankenkassen lehnen zunehmend eine Erstattung ab, da die Hyperthermie vom gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GEMBA) als nicht wirksam eingestuft wurde. Eine Revision dieser Bewertung ist derzeit leider nicht in Aussicht.

In einigen Grenzsituationen empfiehlt die GfBK Patienten, sich auf das Urteil  desBundesverfassungsgerichtes von 2005 zu neuen Behandlungsmethoden zu berufen (AZ: 1 BvR 347/98). Demnach darf ein gesetzlich Krankenversicherter mit einer lebensbedrohlichen Krankheit nicht von einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen werden, wenn Aussicht auf Heilung oder spürbare positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf besteht und nachweislich keine konventionelle Behandlungsmethode angewandt werden kann.

Hyperthermie wird auch auf dem 15. Internationalen Kongress der GfBK vom 13.-15. Mai 2011 Thema sein. So referiert z. B. Prof. Dr. Holger Wehner zum Thema „Hyperthermie als integrativer Baustein zur Prognoseverbesserung bei Krebs.“

Weitere Informationen zu Hyperthermie
Wirkungen, Behandlungsformen, Anwendungsbereiche sowie Studien

  • GfBK-Info „Hyperthermie“ sowie GfBK-Info „Kostenerstattung Hyperthermie“
  • www.hyperthermie.org  – Übersicht über Hyperthermiezentren und aktuelle wissenschaftliche Studien
  • Deutsche Gesellschaft für Hyperthermie (www.dght-ev.de oder Tel.: 04421-771376)
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